Warnwestenpflicht in Europa
- Deutschland: Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein, darauf weist der ADAC hin. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. Pflicht für alle gewerblich genutzten, mehrspurigen Kraftfahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden (außer für Fahrzeuge im innerbetrieblichen Verkehr und für Fahrzeuge, die mit Funk ausgerüstet sind und für die Werkstattwagen bereitstehen, so dass Versicherte keine Reparaturen an diesen Fahrzeugen durchführen müssen). Für Fahrzeuge, in welchen regelmäßig Versicherte Beifahrer sind, muss auch für die Beifahrer eine Weste mitgeführt werden.
- Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw) müssen seit 1. Mai 2005 eine vom Fahrersitz aus leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
- Belgien: Seit 1. Februar 2007 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (auch Motorrad) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.
- Finnland: Alle Fahrzeugführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen.
- Frankreich: Ab dem 1. Juli 2008 Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads). Fahrradfahrer müssen seit 1. September 2008 außerorts nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen.
- Italien: Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt, die Warnweste tragen.Fahrradfahrer müssen seit 1. August 2010 nach Einbruch der Dämmerung und im Tunnel auch tagsüber eine Warnweste tragen.
- Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.
- Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
- Norwegen: Seit dem 1. März 2007 besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
- Portugal: Seit dem 25. Juni 2005 gibt es nur für Fahrzeuge mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht, jedoch nicht für Motorradfahrer.
- Slowakei: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.
- Spanien: In Spanien gilt diese Tragepflicht seit dem 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
- Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.
- Ungarn: Tragepflicht gilt für alle Fußgänger seit 2008 außerhalb des Ortsgebietes und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen.
Für alle Länder (außer Deutschland) gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. Im Detail bestehen bei den Vorschriften der einzelnen Länder große Unterschiede. In manchen Ländern muss nur eine Weste mitgeführt werden; in anderen muss für jeden vorhandenen Sitzplatz eine Warnweste vorhanden sein. Eine weitere Spielart ist die Vorschrift, dass keine explizite Mitführverpflichtung, aber eine Verwendungsverpflichtung im Fall einer Panne oder eines Unfalles besteht.
In Deutschland ist die Tragepflicht nicht durch eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift, sondern durch eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften geregelt. Es muss mindestens eine Weste für den Fahrer, bei Fahrzeugen, die regelmäßig mit Beifahrern besetzt sind, auch für die Beifahrer mitgeführt werden. Die Weste ist bei jedem Aufenthalt außerhalb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen zu tragen. Das Nichtmitführen und das Nichtbenutzen sind nach der UnfallverhütungsvorschriftOrdnungswidrigkeiten im Sinne des Sozialgesetzbuches. Sie können von der Berufsgenossenschaft mit einem Bußgeld geahndet werden.
In Österreich haben sich bis 2010, nach vier Jahren Tragepflicht, die Unfälle auf Grund des Nichterkennens von Personen bei Dunkelheit auf der Fahrbahn um 39 % vermindert. Die Zahl der Verunglückten reduzierte sich sogar um 53 %. Diese Ergebnisse und eine Blickanalysenstudie, die vom Verkehrsministerium in Auftrag gegeben wurde, sollen die Grundlage einer Initiative des Europäischen Automobil Clubs an das Europäische Parlament für eine europaweite einheitliche Regelung darstellen.
Quelle: Wikipedia.de